Schul- und Hausordnung

Die Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Katterbach hat folgende Schul- und Hausordnung beschlossen.
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Schul- und Hausordnung der GGS Katterbach
01 Einleitung
In einer Schule kommen viele verschiedene Menschen zusammen. Dies erfordert die Einhaltung bestimmter Regeln, damit alle sich hier wohl fühlen und jeder seinen Möglichkeiten entsprechend gut lernen und entwickeln kann.
Die Schul- und Hausordnung gestaltet das Zusammenleben angenehmer und einfacher. Wenn jeder sich an die Regeln hält, trägt er aktiv dazu bei, den Schulalltag zu verschönern.
Alle – Schüler, Lehrer, Mitarbeiter und Eltern – verpflichten sich, die Regeln zu beachten und einzuhalten.
Regeln sind für Menschen da – sie sollen die Abläufe des Alltags ordnen und vereinfachen – wir sind offen für Ergänzungen und Veränderungen.
02 Vor Unterrichtsbeginn
Wir haben gleitenden Unterrichtsbeginn, das heißt, ab 7:45 Uhr dürfen die Schüler in die Klassen gehen, spätestens um 7:55 Uhr sollten alle da sein.
Haben die Kinder zur zweiten Stunde Unterricht, warten sie auf dem Schulhof und unter dem Vordach, bis ihr Unterricht beginnt. Beim Reingehen wird darauf geachtet, dass der Unterricht in den anderen Klassen nicht gestört wird.
03 Tagesablauf
07:45 Uhr: offener Beginn
07:55 Uhr bis 08:40 Uhr: erste Stunde
08:40 Uhr bis 09:25 Uhr: zweite Stunde
09:25 Uhr bis 09:35 Uhr: gemeinsames Frühstück in der Klasse
09:35 Uhr bis 10:00 Uhr: Hofpause (2 Lehrpersonen führen Aufsicht)
10:00 Uhr bis 10:45 Uhr: dritte Stunde
10:45 Uhr bis 11:30 Uhr: vierte Stunde
11:30 Uhr bis 11:45 Uhr: kleine Hofpause (eine Aufsicht)
11:45 Uhr bis 12:30 Uhr: fünfte Stunde
12:30 Uhr bis 13:15 Uhr: sechste Stunde
Wir arbeiten ohne Gong und Pausenklingeln. Die Kinder werden von ihren Lehrern in die Pause geschickt. Das Pausenende wird durch Handzeichen der Aufsicht führenden Lehrperson verdeutlicht.
04 Pausenregeln
4.1 „Unsere 7 Regeln für die Pausen“
(Diese Pausenregeln hängen in jedem Klassenraum aus und sollen die Schüler unterstützen, ihre Pausen erholsam zu verbringen.)
01. Ich entscheide mich zu Beginn der Pause, ob ich in die Bücherei oder auf den Pausenhof gehe. Wenn ich in der Bücherei nur ein Buch ausleihen oder zurückbringen möchte, erledige ich das zügig und verlasse danach sofort das Gebäude. Wenn ich einmal draußen bin, bleibe ich auch draußen (auch in den Regenpausen!).
02. In der Bücherei spielen und lesen wir leise.
03. Ballspiele spielen wir auf dem Pausenhof nur mit Softbällen. Regnet es in der kleinen Pause bleiben die Bälle drinnen.
04. Während der Pause verlasse ich den Schulhof nicht. Der Parkplatz gehört nicht zum Schulhof. Die Sträucher zwischen Rutsche und Schulmuseum dürfen betreten, aber nicht zerstört werden.
05. Damit kein Kind verletzt wird, werfen wir nicht mit Steinen (oder im Winter mit Schneebällen).
06. Wir nehmen Rücksicht aufeinander, deshalb fahren wir im Schulgebäude nicht mit Kickrollern, Skateboards und Inlinern. Genau wie Fahrräder, benutzen wir diese Geräte auf dem Schulhof nur außerhalb der Pausen.
07. Die Drehspinne darf nur von außen angeschoben werden.
Diese Pausenregeln gelten in jeder Pause, auch für Kinder, die bereits schulfrei haben und sich noch auf dem Schulgelände aufhalten sowie die Kinder der OGS.
4.2 Pausengestaltung durch die Lehrer
Der Aufsicht führende Lehrer achtet darauf, dass die Kinder sich an die Pausenregeln halten.
Außerdem organisieren sie ...
- ... die Nutzung der „Drehspinne“: Montags U1 und O1, dienstags U2 und O2, mittwochs U3 und O3, donnerstags U4 und O4, freitags alle Kinder.
- ... die Ausleihe aus der „Spielekiste“: Für jeden Wochentag hat sich eine Klasse (meist aus den Obergruppen) bereit erklärt, die Spielekiste zu übernehmen: Der Klassenlehrer besorgt den Schlüssel für das Schloss aus dem Lehrerzimmer, die Kinder rollen die Kiste aus dem Foyer auf den Schulhof. Kinder, die ihren „Spieleausweis“ dabei haben, können diesen als Pfand hinterlegen und sich dafür für die Dauer der Pause ein Spielgerät ausleihen.
Die Klassenlehrer unterstützen die Kinder, die Regeln einzuhalten, indem sie den Schülern die Regeln erklären und dafür sorgen, dass die Kinder sich an die Regeln halten können. Dazu gehören:
- Das pünktliche Schicken der Kinder in die Pause, da die Schüler sonst ohne Aufsicht im Schulhaus herumlaufen.
- Die Kinder an die Büchereitage erinnern (Untergruppen montags und dienstags, Obergruppen mittwochs und donnerstags, freitags alle).
- Das Ausstellen und ggf. Erinnern an die Spieleausweise.
- Kinder, die sich nach Pausenbeginn noch in den Fluren aufhalten, nach draußen schicken.
Unsere Schulbücherei wird von Müttern unserer Kinder geführt, die dafür sorgen, dass die Bücherei täglich geöffnet ist.
4.3 Regenpause
Die Aufsicht führenden Lehrer entscheiden, ob Regenpause ist und informieren die anderen Klassen.
Sollte es zu Beginn der Hofpause regnen, dürfen die Kinder in ihren Klassenräumen und der Bücherei bleiben oder unter die Pausenhalle gehen. Die Klassenlehrer machen den Schülern in der Klasse Angebote (z.B. ob Gesellschaftsspiele gespielt, Bücher gelesen oder gearbeitet werden darf). Ein Aufsicht führender Lehrer beaufsichtigt Erdgeschoss und Pausenhalle, der andere die Schüler in den Klassen im ersten Stock.
In der zweiten (kleinen) Pause gibt es keine Regenpause. Die Kinder sollen sich unter dem Vordach aufhalten.
05 Unterricht und Klassenraum
Jede Klasse erarbeitet mit ihrem Klassenlehrer eigene „Klassenregeln“, die gut sichtbar im Klassenraum aufgehängt werden.
06 Der Sportunterricht
Unsere Turnhalle teilen wir uns mit Turnvereinen und der OGS. Außerdem besteht bei unsachgemäßem Verhalten eine erhöhte Verletzungsgefahr. Aus diesen Gründen ist es wichtig, einige Dinge zu beachten:
- Der Kleinmaterialraum muss immer abgeschlossen sein
- Der Großgeräteraum wird ordentlich aufgeräumt verlassen. Jedes Gerät gehört auf seinen Platz!
- Das Turnen auf den Geräten im Geräteraum ist gefährlich und deshalb verboten.
- Der Aufenthalt im Geräteraum ist nur beim Holen oder Wegbringen der Geräte erlaubt.
- Befinden sich Geräte in der Halle, dürfen diese erst nach Aufforderung und unter Aufsicht der Sportlehrer benutzt werden.
- In der Turnhalle dürfen nur Hallenturnschuhe getragen werden, die nicht auf der Straße getragen werden oder wurden. Turnen mit Socken ist nicht erlaubt.
07 Toilettenbenutzung
Die Toilettenbenutzung sollte auf die Pausen beschränkt bleiben. In den Hofpausen werden nur die Toiletten neben der OGS benutzt.
Die Schüler sollen sich nicht länger als nötig dort aufhalten und die Räumlichkeiten sauber halten. Bei verstopften WCs muss sofort der Hausmeister benachrichtigt werden.
08 Fehlen im Unterricht
Sollte ein Schüler einmal nicht am Unterricht teilnehmen können, so sollte die Schule dies wissen. Die Eltern des fehlenden Kindes sollen die Nachricht über Geschwister- oder Nachbarkinder den Klassenlehrern ausrichten lassen oder direkt eine schriftliche Entschuldigung mitgeben. Bitte nicht in der Schule anrufen!
Auf jeden Fall ist eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.
Sollte das Fehlen bereits vorher feststehen, so kann in bestimmten Fällen eine Beurlaubung beantragt werden.
Falls eine Lehrperson erkrankt, wird frühestmöglich die für den Vertretungsplan zuständige Lehrkraft informiert.
09 Verhalten im Schulgebäude
Im Schulgebäude gehen wir rücksichtsvoll, langsam und leise.
10 Wichtiges für die Eltern
- Unsere Schüler sollen selbständig werden. Aus diesem Grund sollten die Eltern die Kinder nur bis zum Schulgelände bringen, sich aber nicht unnötig im Schulgebäude aufhalten.
- Alle Materialien der Kinder, auch die Sportsachen und die Kleidung, sollten mit Namen versehen werden.
- Ein gutes Gespräch braucht Zeit. Deshalb sind gleichzeitiger Unterricht und die Pausen schlechte Voraussetzungen. Bitte vereinbaren Sie deshalb bei einem Gesprächswunsch einen Termin mit dem entsprechenden Lehrer.
- Geben Sie Ihrem Kind die Chance, den Schulweg auch alleine oder mit Klassenkameraden zurückzulegen. Lassen Sie Ihr Kind selbständig werden!
- Besprechen Sie mit Ihrem Kind, was es tun soll, wenn beim Nachhausekommen niemand da sein sollte.
- Zum Gottesdienst sollen die Kinder nicht mit dem Fahrrad kommen.
- Ihr Kind darf Einräder und Kickroller nicht mit ins Schulgebäude bringen.